Wärmeschutz
Nachhaltig bauen mit durchdachtem Wärmeschutz

Welche Nachweise das GEG konkret verlangt
Für den Bauantrag sind der Primärenergiebedarf, der bauliche Wärmeschutz der Gebäudehülle und der Einsatz erneuerbarer Energien nachzuweisen. Nach Fertigstellung folgt die Erfüllungserklärung gegenüber der Behörde. Wer die Nachweise früh in die Planung integriert, vermeidet teure Anpassungen kurz vor dem Antrag.
GEG im Bestand: Was bei Sanierungen gilt
Auch bei größeren Sanierungen greift das Gesetz: Werden Bauteile wie Fassade, Dach oder Fenster erneuert, müssen sie die Anforderungen des GEG erfüllen. Bei Eigentümerwechsel bestehen zudem Nachrüstpflichten, etwa für die Dämmung der obersten Geschossdecke.
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